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GILDENSATZUNG


1. Satzung

berste Pflicht dieser Gilde ist der Dienst an Albion! Es zu schützen, es zu verteidigen und für es zu stürmen um durch ehrenvolle Taten seinen Ruhm zu mehren. Diesem Ziele, des von uns gegangenen König Arthus' Vermächtnis, ordnet sich alles unter.

Dazu gehört:

  • das aufkeimende Dunkel in unserem Reiche zu bekämpfen, es bis in den letzten Winkel zu verfolgen und auszumerzen
  • die Reichsgrenzen um jeden Preis gegen Angreifer und Eindringlinge zu verteidigen
  • die wilden Lande jenseits der Grenzen von Barbarei und Gottlosigkeit zu befreien, um ihre dunklen Gefilde mit dem Licht des Gesetzes und der Ordnung Albions zu erhellen.

2. Gildenordnung

 

rste Pflicht eines jeden Gildenmitgliedes ist es, in Übereinstimmung mit der Gildensatzung, durch sein Auftreten, seine Fähigkeiten und Taten, Ruhm und Ansehen der Gilde zu mehren und damit Albion Ehre zu machen.
Dies schliesst, neben dem direkten Dienste an Albion, Hilfeleistungen sowohl in den Städten und dem freien Land, als auch auf dem Schlachtfeld, gegenüber anderen Bürgern Albions, unabhängig von ihrer Herkunft und Gildenzugehörigkeit, ein.

 

2.1 Auftreten in der Öffentlichkeit

  • die Gilde ist durch angemessene Wortwahl und entsprechendes Verhalten im Kampfe in der Öffentlichkeit zu vertreten, wo und unter welchen Umständen auch immer ein Mitglied sich befindet.
    Verfehlungen fallen viel eher auf die Gilde als auf den Einzelnen zurück, daher sollte sich jeder der Verantwortung gegenüber den Kameraden bewusst sein.
  • Anfeindungen, Schmähungen und unrechten Anschuldigungen ist geschlossen und ohne Zögern entgegenzutreten. Im Sinne der Gildenzusammengehörigkeit ist Kameraden beizustehn, und Schulterschluss zu demonstrieren.
  • Schmälerung der Ehre und Erfahrung Anderer durch Einmischung in Kämpfe, oder Ähnliches, ist soweit als möglich zu unterlassen. Andere, die durch solcherart Fehlverhalten auffallen, sind darauf hinzuweisen und gegebenenfalls durch angemessene Massnahmen in ihre Schranken zu weisen.

Wiederholte Verstösse gegen obengenannte Regeln  werden geahndet. Bei Unbelehrbarkeit erfolgt der Ausschluss aus der Gilde.

 

2.2 Hilfeleistungen

  • willentliche Unterlassung von Hilfestellung gegenüber Anderen, sei es aus persönlichen Gründen wie Unlust, Gildendünkel oder gar Schadenfreude, sind Verstösse gegen die Gildenordnung und werden bei Bekannwerden geahndet.
  • triftige Gründe zur Unterlassung sind vorhersehbar aussichtslose Unterfangen, zu grosse Entfernungen, bereits vorhandene und eben erfolgte Hilfen.
    Weiterhin sind notorische Bettelei, grobe verbale Verfehlungen, bei nicht zu dringenden Fällen, sichtliche und dauerhafte Ausnutzung der Hilfsbereitschaft, sowie Aufforderungen zu verwerflichen Taten oder Unterfangen, die das Ansehen der Gilde schmälern, als akzeptierte Verweigerungsgründe angesehen.

 

Gildeninterner Umgang

er Umgang der Gildenmitglieder untereinander muß den Anforderungen an Kameradschaft, Ehrlichkeit und Loyalität genügen. Dabei ist die Hierarchie innerhalb der Gilde nicht ausser Acht zu lassen.

 

3. Ränge, Hierarchie und Aufstieg

Die Ränge des freien Bundes staffeln sich wie folgt:

Rang Bezeichnung Bemerkungen Bedingungen
0 Freiherr - Geburtsrecht
1 Grossrittmeister Gremiumsmitglied Wahl*
2 Ritter Ehrentitel für Gründungsmitglieder -
3 Oberst - Wahl*
4 Hauptmann Rang des Kassenwartes ------"------
5 Leutnant - ------"------
6 Junker langgediente Mitglieder ------"------
7 Freier Vollmitglied Gilden Quest
8 ungenutzt - ungenutzt
9 Anwärter - Neumitglied

*Die Abstimmung zur Erlangung des beanspruchten Ranges erfordert eine einfache Mehrheit der Befürworter. Stimmberechtigt sind dabei Mitglieder gleichen oder höheren Ranges.

 

Für Besondere Dienste besteht die Möglichkeit der Beförderung ausserhalb o.g. Regelung. Es gibt kein Veto-Recht gegen einen Mehrheitsbeschluss.

 

3.1 Vorrechte der jeweiligen Ränge

Die Privilegien der einzelnen Ränge:

Rang Gilden-
Allianzchat
Emblem Offizierschat Neuaufnahmen Rauswurf Befördern Degradieren Beitragspflicht

0

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1

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9

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3.2 Sonderränge

Die Sonderränge bezeichnen die mit besonderen Aufgaben betrauten Personen. Dies sind vorläufig folgende:

Zahlmeister

Quartiermeister

 Reichsmeister

verwaltet die Finanzressourcen der Gilde

 der Verwalter der Waffen- und Ausrüstungskammer

Verwaltung, Organisation Gildeneigener Festungen/Häuser u. ä.

Stand: 26.04.04

<Zu den Zahlungsmodalitäten>

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